Wir, das AWO-Beratungszentrum, sind im Schwalm-Eder-Kreis Ansprechpartner für alle Interessierten, die Informationen benötigen, Fragen haben oder Rat suchen: Frauen, Männer, Paare, Jugendliche, Familien und Gruppen.
Jede Frau und jeder Mann kann sich nach §2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes unentgeltlich zu Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen Fragen, die mit Schwangerschaft und Sexualität verbunden sind,informieren und beraten lassen.
Der Anspruch auf Beratung umfasst auch Unterstützung bei psychosozialen Konflikten im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft sowie Informationen über gesetzliche Leistungen und Hilfen für Familien und Kinder. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir nach Lösungswegen für ein Leben mit Kind und zeigen Unterstützungssysteme auf.
Alle Beratungen unterliegen der Schweigepflicht und sind auf Wunsch anonym.
Downloads:
▪ Flyer zur Beratung zu Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität
▪ Flyer zur Sexualpädagogik
Wir unterstützen Frauen, Männer und Paare in Fragen von Sexualität, Familienplanung und Verhütung.
Verhütung dient einer bewussten Familienplanung, der Verwirklichung der eigenen Sexualität und der Vermeidung ungewollter Schwangerschaften. Sie können sich bei uns über Methoden der Familienplanung und Empfängnisverhütung informieren. Wir beraten Einzelne, Paare und Gruppen zu Empfängnisregelung, ungewollter Kinderlosigkeit, Verhütung und Sterilisation des Mannes / der Frau.
Ausgehend von der jeweiligen Lebenssituation möchten wir in der Beratung Klärungsprozesse anregen und Sie dabei unterstützen, zu einer selbstverantwortlichen Entscheidung zu finden.
Sie können sich auch bei Verhütungspannen an uns wenden, wir informieren Sie über Verhütung für den Notfall wie die Pille danach oder die Spirale danach.
Seit 1.10.2015 gibt es einen Fonds im Schwalm-Eder-Kreis, um Menschen mit geringem Einkommen auf Wunsch bei der Familienplanung zu unterstützen. Aus diesem Fonds können die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel und Sterilisation bezuschusst werden.
Leistungen aus diesem Empfängnisverhütungsmittelfonds können im AWO-Beratungszentrum im Rahmen einer Beratung zur Familienplanung beantragt werden. Wenn der Antrag bewilligt wird, stellen wir eine Bescheinigung über die Kostenübernahme für die Apotheke oder die Arztpraxis aus.
Voraussetzung ist, dass die Antragstellerin, der Antragsteller ihren Erstwohnsitz im Schwalm-Eder-Kreis haben und eine der folgenden Leistungen beziehen:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen aus diesem Fonds.
Sie werden ergänzend zu anderen Sozialleistungen gewährt und dürfen nicht als Einkommen angerechnet werden.
Wenn Dich solche oder ähnliche Fragen beschäftigen und Du mit jemandem darüber reden möchtest, dann rufe uns an oder mail uns. Du kannst auch anonym unter: awo-beratung-schwalm-eder.beranet.info Kontakt zu uns aufnehmen.
In Workshops bieten wir Schulklassen und Jugendgruppen einen geschützten Rahmen, in dem sie sich mit Themen wie Sexualität, Freundschaft und Beziehungen vertrauter machen und persönliche Fragen stellen können. Weil Mädchen und Jungen nicht immer alles gemeinsam bereden wollen, gibt es auch getrennte Angebote für beide Geschlechter.
Weitere Angebote
Mögliche Themen
Jeder Mensch hat das Recht sich in seiner Sexualität und Beziehung wohlzufühlen. Wenn es jedoch zu Schwierigkeiten in diesen Bereichen kommt, können das eigene Wohlbefinden und das Wohlergehen der Partnerin/des Partners darunter leiden. Als Folge können Konflikte und/oder sogar Lebenskrisen entstehen. In Gesprächen wollen wir Sie dabei unterstützen, Ihre Sexualität und Ihre Beziehung zu gestalten und mit Ihnen nach Lösungen für bestehende Konflikte suchen.
Paarberatung
Jede Veränderung der Lebenssituation – Schwangerschaft, Familiengründung, nach der Familienphase, gesundheitliche Probleme und Konflikte am Arbeitsplatz – stellt Paare vor neue Herausforderungen und kann zu Krisen in der Paarbeziehung führen.Häufig entscheiden sich Paare, Beratungsgespräche wahrzunehmen, wenn ihre Kommunikation gestört ist und / oder wenn sie Probleme in der gemeinsamen Sexualität haben.Sie können im Paargespräch mit professioneller Unterstützung sensible Themen ansprechen, Konflikte benennen, einander zuhören und gemeinsame Lösungen suchen. Oft geht es darum, die Zweierbeziehung neu zu definieren und als Paar wieder zueinander zu finden.
Sexualberatung
Wir bieten Ihnen einen geschützten Rahmen, um allein oder mit Ihrem Partner / Ihrer Partnerin über Ihr Anliegen zu sprechen. Die Sexualberatung kann Sie dabei unterstützen, einen gelingenden Umgang mit der eigenen Sexualität und ein positives Erleben zu entwickeln.
Schwangerschaft und Geburt sind bei vielen Eltern mit positiver Erwartung verbunden. Für viele ist die Nachricht „ich bin schwanger“ eine freudige Überraschung, andere erleben widersprüchliche Gefühle, zumal wenn die Schwangerschaft nicht geplant war.
Wir informieren und beraten zu:
Wir unterstützen Sie bei:
Unsere Beratungs- und Hilfsangebote sind als Begleitung der Frauen im Schwangerschaftsverlauf angelegt. In der psychosozialen Beratung ist Raum, um über Veränderungen der Lebenssituation zu sprechen. Visionen, Wünsche, Unsicherheiten und Ängste können in diesem Rahmen thematisiert werden.
Krisen, die mit Kinderwunsch, Schwangerschaft und Geburt zusammenhängen, werden häufig tabuisiert.
In unserer Beratung haben alle Themen ihren Platz:
Die Beratung kann dazu beitragen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende Konfliktlage zu bewältigen und zu einer persönlich richtigen Entscheidung zu finden. Das Gespräch ist ein Angebot, über die Gründe und Gefühle im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftskonflikt zu sprechen. Auf Wunsch informieren wir über alle finanziellen und sozialen Hilfen, die eine Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern und Perspektiven für ein Leben mit dem Kind eröffnen können.
Die Beratung ist ergebnisoffen. Die Entscheidung ob sie die Schwangerschaft fortsetzen will oder nicht, liegt allein bei der schwangere Frau. Auch wenn die Frau sich bereits entschieden hat, kann sie das Gespräch nutzen, um in einem geschützten Rahmen ihre Entscheidung noch einmal zu überprüfen und um noch anstehende Fragen und Probleme zu klären.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland bis zum Ende der 12. Woche nach der Empfängnis zulässig. Nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz muss sich eine Frau vor einem Abbruch der Schwangerschaft in einer anerkannten Beratungsstelle beraten lassen. Sie erhält abschließend eine Beratungsbescheinigung, die gesetzlich vorgeschrieben ist und dem Arzt, der den Abbruch vornimmt, vorgelegt werden muss.
Schwangere Frauen und Paare können sich an uns wenden, wenn sie
Wir beraten auf Wunsch anonym.